Ein Testament für den Michel
Der Michel wird auch dann noch bestehen, wenn unser Leben endet. Unter seinem Dach finden Menschen seit Jahrhunderten eine Heimat, spüren Gottes Nähe und fühlen sich geborgen zwischen Himmel und Erde.
Den Michel im Testament zu bedenken, erhält ihn auch für kommende Generationen und schafft eine besondere Verbindung über das eigene Leben hinaus. Bei der Verwendung Ihres Erbes richten wir uns nach Ihren Wünschen. Wenn Ihnen ein konkretes Arbeitsfeld der Hauptkirche wie die Kirchenmusik oder die diakonische Arbeit besonders am Herzen liegt, können Sie eine entsprechende Zweckbindung verfügen. Mit einer Zustiftung können Sie damit bereits zu Lebzeiten damit beginnen.
Am Michel bleiben Sie in Erinnerung
Als Testamentsspender oder Stifter bleiben Sie im Gedächtnis von St. Michaelis. Sichtbares Zeichen ist die Aufnahme in das Stifterbuch, das in einer Vitrine im Altarraum liegt. In dankbarer Erinnerung werden die Namen dort verzeichnet und auf der jährlichen Stiftungsversammlung gewürdigt. Die Namen verstorbener Stifter und Testamentsspender werden am Ewigkeitssonntag im Abendgottesdienst verlesen.
Ihr Erbe für den Michel ist von Erbschaftssteuer befreit
Wenn Sie die Stiftung St. Michaelis als Erbe einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken, kommt ihr Nachlass dem Michel in vollem Umfang zu Gute. Als gemeinnützige Stiftung sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Unsere Satzung legt fest, dass wir alle zufließenden Mittel ausschließlich zur Förderung der Arbeit der Hauptkirche St. Michaelis verwenden dürfen. Die Stiftungsaufsicht und ein Kuratorium von vertrauenswürdiger Hamburger Persönlichkeiten wachen über die Einhaltung dieser Vorgaben.
Haben Sie Fragen?
Gern nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Gespräch. Sprechen Sie uns an.
Telefon 040/376 78 117, m.kutz@st-michaelis.de
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