Am Sonntag, 15. Januar 2023 ist der neue Kirchengemeinderat der Hauptkirche St. Michaelis feierlich in sein Amt eingeführt worden. Bei der Wahl am 1. Advent wurden fünf Kirchenvorsteherinnen und sechs Kirchenvorsteher gewählt, die als leitendes Gremium der Gemeinde sechs Jahre lang die Geschicke von St. Michaelis lenken werden. Neben den elf gewählten Kirchenvorstehern gehören dem Kirchengemeinderat der Hauptpastor und die Gemeindepastores als geborene Mitglieder an sowie – ebenfalls als geborenes Mitglied – der noch nach altem Recht (vor Gründung der Nordkirche 2012) in sein Amt gewählte Gemeindeälteste und Oberalte Dr. Axel Pfeifer. Die Bischöfin für den Sprengel Hamburg und Lübeck, Kirsten Fehrs, ist dem Kirchengemeinderat der Hauptkirche St. Michaelis zugeordnet, weil der Michel eine ihrer Predigtstätten ist.
Aus dem Gelöbnis, das alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher im Gottesdienst abzulegen haben, werden die wesentlichen Aufgaben des Kirchengemeinderates beschrieben. Das Gelöbnis im Wortlaut:
„Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, das mir anvertraute Amt als Mitglied des Kirchengemeinderats gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, zu führen. Ich bin bereit, gemäß der Verfassung Verantwortung zu übernehmen für die Leitung der Kirchengemeinde, den Gottesdienst, für die diakonischen und missionarischen Aufgaben sowie für Lehre, Leben und Ordnung der Kirche.“
Der Kirchengemeinderat ist für Anregungen aus der Gemeinde dankbar und erbittet Gebet und Fürbitte der Gemeinde für seine Arbeit.