Ewigkeitssonntag (Totensonntag)
Der November ist der Monat des Totengedenkens im öffentlichen, kirchlichen und privaten Bereich unserer Gesellschaft. Während am Volkstrauertag der Kriegstoten und Opfer von Gewalt und Diktatur gedacht wird und häufig auch Kirchenchöre bei Feierstunden an Gedenksteinen singen, ist der Totensonntag in evangelisch geprägten Gegenden noch immer ein Tag, um die Friedhöfe zu besuchen, die Gräber für den Winter herzurichten und der verstorbenen Angehörigen zu gedenken.
Der Begriff „Totensonntag“ für den Letzten Sonntag des Kirchenjahres ist weit verbreitet, obwohl er in der offiziellen Sonntagsbenennung der Kirche gar nicht existiert.
Die letzten drei Sonntage des Kirchenjahres sind von den biblischen Lesungen her durch die Themen Tod, Gericht und Ewigkeit geprägt. Am Ende steht der Blick des Glaubens auf die schöne Ewigkeit Gottes. Als Evangelium wird in den Gottesdiensten das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen gelesen und als Lied der Woche der Choral „Wachet auf, ruft uns die Stimme“ gesungen. Der Gottesdienst an diesem Letzten Sonntag des Kirchenjahres vermittelt den Blick hinter den Tod oder über den Tod hinaus.
Darum auch heißt dieser Sonntag offiziell Ewigkeitssonntag.
Woher aber kommt der Name „Totensonntag“? Am 17. November 1816 ordnete König Friedrich Wilhelm III. von Preußen einen Gedenktag für die Gefallenen der Befreiungskriege an, der in allen Kirchen Preußens begangen werden sollte. Damit hatte die evangelische Kirche, wenn auch zunächst nicht für alle Verstorbenen vorgesehen, einen Gedenktag der Entschlafenen wieder gewonnen, der in der katholischen Kirche am Tag Allerseelen (2. November) gefeiert wird, aber im Zuge der Reformation abgeschafft worden war. Viele Landeskirchen übernahmen die preußische Entscheidung, am Ende des Kirchenjahres der Toten zu gedenken.
Der Begriff „Totensonntag“ bürgerte sich ein und stand in Spannung zum gottesdienstlichen Inhalt des Ewigkeitssonntages. In den letzten Jahren hat sich jedoch in vielen evangelischen Gemeinden ein Verständnis dieses Letzten Sonntages im Kirchenjahr durchgesetzt, nach dem das Gedenken der Verstorbenen - mit der Nennung der Namen und dem Entzünden von Kerzen - mit dem Blick auf die Ewigkeit Gottes verbunden wird: Trauer und Trost, der Blick auf den Tod und die Ewigkeit bei Gott haben im Gottesdienst gleichermaßen ihren Raum.
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