Hauptkirche St. Michaelis
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Hauptkirche St. Michaelis

Englische Planke 1
20459 Hamburg

Tel. (040) 376 78 - 0
info@st-michaelis.de

Neuwahl des Kirchengemeinderates

Am 1. Sonntag im Advent, 27. November 2022 werden in der Nordkirche die Kirchengemeinderäte neu gewählt. Im letzten Michel-Magazin haben wir den Wahlbeschluss des Kirchengemeinderates veröffentlicht. Danach werden elf Gemeindeglieder in den KGR gewählt. Gewählt werden kann am 1. Advent in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 17.00 Uhr in der Bibliothek des Hauptpastorates. Wahlbeauftragter unserer Gemeinde ist Dr. Michael Labe.


Wer kann kandidieren?
Wer für den Kirchengemeinderat der Hauptkirche St. Michaelis kandidieren möchte, muss Gemeindeglied der Hauptkirche St. Michaelis (im Gemeindegebiet mit erstem Wohnsitz gemeldet oder umgemeindet) sein und zum Wahltermin das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das heißt, diese Person muss am 27. November 2004 oder früher geboren worden sein. Interessierte, die noch nicht umgemeindet sind, müssen bis spätestens 1. August 2022 durch Beschluss des Kirchengemeinderates umgemeindet sein.

Wer darf Kandidierende unterstützen und wählen?
Wer Gemeindeglied der Hauptkirche St. Michaelis ist und zum Wahltermin das 14. Lebensjahr vollendet hat, das heißt am 27. November 2008 oder früher geboren wurde, darf Kandidierende unterstützen und am 27. November wählen.

Wie kandidiere ich oder unterstütze eine Kandidatur?
Im Internet (kirche-wahl.de) oder ausgedruckt im Kirchenbüro und in der Kirche sind Wahlvorschlags-Formulare erhältlich, die vollständig ausgefüllt und unterschrieben spätestens am 2. Oktober 2022 beim Wahlbeauftragten vorliegen müssen. Der Wahlvorschlag (Kandidatur und Nominierung) muss von mindestens fünf in St. Michaelis wahlberechtigten Gemeindegliedern unter Angabe von Name, Adresse und Unterschrift unterstützt werden. Im Wahlvorschlag werden bereits datenschutzrelevante Punkte abgefragt (Veröffentlichung in der Wahlvorschlagsliste, den Wahlunterlagen und auf den Stimmzetteln) sowie rechtliche Hinweise zum Widerruf der Kandidatur und zum Ablegen des von der Kirche vorgeschriebenen Gelöbnisses im Fall der Wahl).

Wie stelle ich mich als Kandidatin oder Kandidat der Gemeinde vor?
St. Michaelis wird alle Kandidatinnen und Kandidaten bitten, sich selbst in schriftlicher Form kurz vorzustellen, und rechtzeitig vor der Wahl die Vorstellungen zusammen mit Porträtfotos veröffentlichen. Zudem werden alle Kandidatinnen und Kandidaten Gelegenheit haben, sich auf einer Gemeindeversammlung vor der Wahl persönlich vorzustellen. Der Termin für diese Gemeindeversammlung steht noch nicht fest.

Alle Details und Informationen finden Sie auch unter www.kirche-wahl.de

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